Abweichend vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das für eine Erstberatung eines Verbrauchers eine Gebührenbegrenzung von 226,10 EUR vorsieht, mache ich Ihnen als Verbraucher das Angebot, über Ihre Angelegenheit eine Erstberatung für ein Pauschalhonorar von 150,00 EUR zu durchzuführen.

Hierdurch soll vermieden werden, dass Sie erst einen Rechtsanwalt aufsuchen, nachdem sich die Sach- und Rechtslage für Sie verschlechtert hat.

Bitte vereinbaren Sie mit meinem Sekretariat, das Sie unter der Rufnummer 0341/ 480 70 66 erreichen, einen Besprechungstermin.